Transparenz
Der Landesverband MV ist mit Anerkennung der Satzung des Dachverbandes Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e. V. (BfO) und dessen Richtlinien und Vorschriften als Untereinheit des BfO gemeinnützig anerkannt.
Die Wahrung der allgemeinen Unabhängigkeit ist ein Grundanliegen.
Die Finanzierung des LV MV erfolgt fast ausschließlich aus öffentlichen Mitteln:
- Fördergelder der Krankenkassen
- Finanzierungshilfe des BfO
- Spenden öffentliche Hand
Hauptförderung über GKV, dem Verband der gesetzlichen Krankenkassen:
Die Verbände und Krankenkassen in Übersicht
Hier entsteht die Auflistung der Fördergelder, die der Landesverband nach der Gründung am 23.11.2023 erhalten hat:
Selbsthilfeförderung nach § 20 h SGB V nach Förderjahren
| 2024 | AOK Nordost | 5.500 € | Projektförderung |
| 2024 | ARGE c/o BKK Landesverband Nordwest | 14.630 € | Kassenübergreifende Pauschalförderung |
| 2025 | ARGE c/o IKK Neubrandenburg | 16.500 € | Kassenübergreifende Pauschalförderung |
| 2026 | ARGE c/o AOK Nordost | 13.700 € | Kasenübergreifende Pauschalförderung |