Transparenz

Der Landesverband MV ist mit Anerkennung der Satzung des Dachverbandes Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e. V. (BfO) und dessen Richtlinien und Vorschriften als Untereinheit des BfO gemeinnützig anerkannt.

Die Wahrung der allgemeinen Unabhängigkeit ist ein Grundanliegen.

Die Finanzierung des LV MV erfolgt fast ausschließlich aus öffentlichen Mitteln:

  • Fördergelder der Krankenkassen
  • Finanzierungshilfe des BfO
  • Spenden öffentliche Hand

Hauptförderung über GKV, dem Verband der gesetzlichen Krankenkassen:

Die Verbände und Krankenkassen in Übersicht


Hier entsteht die Auflistung der Fördergelder, die der Landesverband nach der Gründung am 23.11.2023 erhalten hat:

Selbsthilfeförderung nach § 20 h SGB V  nach Förderjahren

2024 AOK Nordost   5.500 € Projektförderung
2024 ARGE c/o BKK Landesverband Nordwest 14.630 € Kassenübergreifende Pauschalförderung
2025 ARGE c/o IKK Neubrandenburg 16.500 € Kassenübergreifende Pauschalförderung
2026 ARGE c/o AOK Nordost 13.700 € Kasenübergreifende Pauschalförderung